Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.12.2024
Sonstiges
15.11.2024
Sonstiges
18.10.2024
Sonstiges
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2023
Eröffnungen
20.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
20.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
20.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.05.2017 bis zum 31.12.2017
08.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
05.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.05.2017 bis zum 31.12.2017
29.05.2017
Neueintragungen